PKV Steuerabsetzbarkeit ab 01.01.2010

So hoch ist der unbegrenzt absetzbare Beitragsteil einer privaten Krankenvollversicherung ab dem 01.01.2010:

Wie wird der unbegrenzt absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV-Leistung) berechnet?

e wird der unbegrenzt absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV-Leistung) berechnet?
Leistungsart: Punkteanteil: davon nicht absetzbar:
Ambulante Basisleistungen
54,60 Punkte
Stationäre Basisleistungen
15,11 Punkte
Zahnärztliche Basisleistungen
9,88 Punkte
Heilpraktiker
1,69 Punkte
1,69 Punkte
Einbettzimmer
3,64 Punkte
3,64 Punkte
Zweibettzimmer oder Chefarzt
9,24 Punkte
9,24 Punkte
Kieferorthopädie
0,26 Punkte
0,26 Punkte
Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung
5,58 Punkte
5,58 Punkte
Gesamtpunktzahl:
100,00 Punkte
Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen:

20,41 Punkte
n

Berechnungsformel für Abschlagsquotient:
Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen des Tarifs/Gesamtpunktzahl des Tarifs
Berechnung des nichtabsetzbaren Beitragteils:
Tarifbeitrag*Abschlagsquotient

Bitte beachten Sie unbedingt, daß die jeweilige Punktezahl grundsätzlich für den Leistungsbaustein gilt, unabhängig von der Qualität des Leistungsbausteins.
Dadurch kann anhand der absetzbaren Punktezahl kein wirklicher Rückschluß auf die Qualität des Leistungsbausteins gezogen werden.