Grundversorgung durch die Pflegepflichtversicherung:
Seit 1995 besteht die Pflegepflichtversicherung für alle Krankenvollversicherten Personen. Hierbei ist unerheblich, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Die Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar, welche im Ernstfall in der Regel bei weitem nicht zur Abdeckung sämtlicher anfallenden Kosten ausreicht.
- Beispiel einer möglichen Versorgungslücke:
Monatliche Kosten einer Heimpflege: € 2.900,00
Maximale gesetzliche Leistung pro Monat (kein Härtefall) € 1.432,00
Monatliche Versorgungslücke: € 1.468,00
Notwendige Ergänzung durch Pflegezusatzbausteine:
Die enormen Versorgungslücken der Pflegepflichtversicherung sind unverkennbar. Deshalb empfehlen wir dringend eine ergänzende Absicherung. Dadurch kann vermieden werden, daß im immer wahrscheinlicher werdenden Pflegefall das eigene Vermögen aufgebraucht wird oder daß sogar Familienangehörige vom Sozialamt in Regreß genommen werden.
Die Versorgungslücken im Pflegefall sind über mehrere Versicherungsarten absicherbar. Grundsätzlich sollte man darauf achten, welchen Leistungsumfang das gewählte Produkt hat. Es gibt innerhalb der gleichen Produktgruppe große Leistungsunterschiede zwischen den Einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarifen.
Die Leistungsunterschiede betreffen hauptsächlich folgende Punkte:
> Ab wann wird geleistet - Nach Pflegestufe 1,2 oder 3 oder nach anderer Regelung
> Erfolgt die Leistung nur bei stationärer Pflege oder auch bei häuslicher Pflege
> Wie hoch ist die Leistung - Fester Betrag oder Tagessatz je nach Einstufung
> Prämienzahlung - auch in der Leistungsbezugsphase oder Beitragsbefreiung bei Leistungsbezug
> Prämienstabilität - garantierte Beiträge während der gesamten Laufzeit oder Beitragsanpassungsklauseln
Mögliche Wege zur Absicherung von Pflegekostenlücken:
- Die Pflegerentenversicherung
Die Pflegerente ist ein Baustein aus dem Bereich der Lebensversicherung und leistet einen je nach Pflegegrad vereinbarten festen monatlichen Betrag.
Meistens ist die Pflegerente im Anfangsbeitrag, gemessen an der monatlichen Leistung, teurer als Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherungen. Dafür besteht aber eine lebenslange Beitragsgrantie und außerdem sind diese Verträge in den Leistungsbezugsphasen beitragsfrei.
- Die Pflegetagegeldversicherung
Das Pflegetagegeld ist ein Baustein aus dem Bereich der Krankenversicherung und leistet einen je nach Pflegegrad vereinbarten festen Tagessatz je nach Pflegeart und Pflegestufe.
Die Pflegetagegeldversicherung ist häufig billiger als die Pflegerentenversicherung. Dafür sind jedoch Tariferhöhungen während der Laufzeit nicht ausgeschlossen und die Beitragszahlung muß auch in der Leistungsphase fortgeführt werden.
- Die Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung ist wie die Pflegetagegeldversicherung auch ein Baustein aus dem Bereich der Krankenversicherung. Die Pflegekostenversicherung leistet je nach versichertem Umfang einen bestimmten Teil der tatsächlich entstandenen Kosten - üblich ist aber eine Begrenzung auf maximal 80 % der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Vorleistung aus der Pflegepflichtversicherung.
Auch die Pflegekostenversicherung ist meistens billiger als die Pflegerentenversicherung, jedoch sind sind auch hier Beitragserhöhungen während der Laufzeit möglich und die Beitragszahlung muß bei Leistungsbezug weiterhin erfolgen.
- Unter dem Link http://www.allianz.de/service/magazin/gesundheit/ratgeber_pflege/allianz-ratgeber-pflege.pdf können Sie den Ratgeber Pflege der Allianz Private Krankenversicherung herunterladen ( 36 Seiten, 1139 KB ), welcher sehr ausführliche Informationen zum Thema Pflegeversicherung enthält.
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