Grundversorgung durch die Pflegepflichtversicherung:

Seit 1995 besteht die Pflegepflichtversicherung für alle Krankenvollversicherten Personen. Hierbei ist unerheblich, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Die Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar, welche im Ernstfall in der Regel bei weitem nicht zur Abdeckung sämtlicher anfallenden Kosten ausreicht.

Notwendige Ergänzung durch Pflegezusatzbausteine:

Die enormen Versorgungslücken der Pflegepflichtversicherung sind unverkennbar. Deshalb empfehlen wir dringend eine ergänzende Absicherung. Dadurch kann vermieden werden, daß im immer wahrscheinlicher werdenden Pflegefall das eigene Vermögen aufgebraucht wird oder daß sogar Familienangehörige vom Sozialamt in Regreß genommen werden. 

Die Versorgungslücken im Pflegefall sind über mehrere Versicherungsarten absicherbar. Grundsätzlich sollte man darauf achten, welchen Leistungsumfang das gewählte Produkt hat. Es gibt innerhalb der gleichen Produktgruppe große Leistungsunterschiede zwischen den Einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarifen.

Die Leistungsunterschiede betreffen hauptsächlich folgende Punkte:

> Ab wann wird geleistet - Nach Pflegestufe 1,2 oder 3 oder nach anderer Regelung
> Erfolgt die Leistung nur bei stationärer Pflege oder auch bei häuslicher Pflege
> Wie hoch ist die Leistung - Fester Betrag oder Tagessatz je nach Einstufung
> Prämienzahlung - auch in der Leistungsbezugsphase oder Beitragsbefreiung bei Leistungsbezug
> Prämienstabilität - garantierte Beiträge während der gesamten Laufzeit oder Beitragsanpassungsklauseln

Mögliche Wege zur Absicherung von Pflegekostenlücken:

Zum Online-Abschluß von Pflegeversicherungen

Schadenmeldung

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