Berufs- und Betriebs-Haftpflichtversicherung - wozu?

Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. .

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.

Was leistet der Vertrag?

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen - fragen Sie uns.