Recht haben und Recht bekommen ist oftmals ein großer Unterschied

Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Arbeitsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufsrechtsschutz enthalten.

Außerdem zählt zum Privat- und Berufsrechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuerrechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz, der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Beratungsrechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Strafrechtsschutz. Letzterer ist allerdings bei einer vorsätzlichen Straftat ausgeschlossen.

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