Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter herangezogen, um die finanziellen Folgen zu tragen.

Hunde oder Pferde sind - anders als Katzen - jedoch nicht in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für Schäden, die diese Tiere anrichten, kommt nur die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf.

Gleichwohl haftet jeder Tierhalter bundesweit nach § 833 BGB in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die seine Vierbeiner verursachen, wobei die Schuldfrage keine Rolle spielt.

Online-Berechnung:
Tierhalterhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt
In vielen Bereichen besonders preiswerter Haftpflichtversicherer

Zum Online-Rechner der Uelzener Hunde sicher plus - Versicherung
Die Uelzener ist ein Spezialversicherer für Tierkrankenversicherungen 

Zum Online-Rechner der Uelzener Pferd & Reiter - Versicherung 

  • Schadenmeldung
  • Anfrage