

Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung, auch gegenüber Ansprüchen, die aus dem Besitz und Gebrauch von diesem selbstgenutzten Haus und Grund hergeleitet werden. Das gilt etwa für die Streupflicht auf den Wegen rund um das Haus im Winter, wie auch beispielsweise für die Befestigung lockerer Dachziegel.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
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